Chilenisches Antarktisterritorium
chilenischer Hoheitsanspruch in der Antarktis Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Chilenische Antarktisterritorium (span. Territorio Antártico Chileno) ist ein von Chile beanspruchter Teil der Antarktis. Das Gebiet ist in der chilenischen Verwaltungsgliederung deckungsgleich mit der Kommune Antártica, die administrativ zur südlichsten Provinz Chiles gerechnet wird, der Provinz Antártica Chilena an der Magellanstraße, welche ihrerseits zur XII. Region gehört. Der Gebietsanspruch Chiles in der Antarktis ist international nicht anerkannt.
Kommune Antártica | |
Hauptstadt | Puerto Covadonga |
Fläche |
- 1.250.257 km² |
Einwohner - Censo 2002 |
- 130 Einwohner |
Das Territorium erstreckt sich von 53° bis 90° westlicher Länge. Das Gebiet zwischen 20° und 80° westlicher Länge wird auch von Großbritannien beansprucht, der Sektor zwischen dem 25° und 74° westlicher Länge auch von Argentinien. Das Kernland des von Chile beanspruchten Territoriums, besonders die Antarktische Halbinsel (von Chile Tierra O’Higgins genannt), welche die Fortsetzung des andinen Landmassivs auf dem Südkontinent bildet und rund 1000 Kilometer von Kap Hoorn, der zu Chile gehörenden Südspitze Südamerikas, entfernt liegt, liegt zugleich in den Anspruchsgebieten Argentinisches Antarktisterritorium und Britisches Antarktisterritorium.
Chile stützt seine Ansprüche auf die historische Kontinuität (Rechtsnachfolge spanischer Ansprüche, die bis auf den Vertrag von Tordesillas zurückgehen), auf seine Lage als Anliegerstaat, auf die von ihm geschaffenen administrativen und infrastrukturellen Einrichtungen in diesem Gebiet und auf den wissenschaftlichen Nachweis, dass die in Chile als O’Higgins-Halbinsel bezeichnete antarktische Land- und Gletschermasse die geologische Fortsetzung der Anden sei.
Mit dem Decreto Supremo No. 1747 vom 6. November 1940 hat Chile seine Ansprüche auf den umschriebenen Antarktissektor erklärt. Mit Inkrafttreten des Antarktisvertrages am 23. Juni 1961 wurde die Geltendmachung des Anspruchs vorläufig suspendiert. Am 11. Juli 1961 wurde die Kommune La Antártica, Departamento de Magallanes ausgerufen.
Das Territorium untersteht verwaltungsmäßig der XII. Region mit Sitz in Punta Arenas. Chile betreibt im Antarktisterritorium mehrere Leuchtfeuer sowie Postämter des Postbezirks Punta Arenas. Die chilenische Luftwaffe unterhält außerdem eine Luftwaffenbasis auf der Isla Rey Jorge.
Die am 11. Juli 1961 gegründete Kommune Antártica ist die einzige Kommune Chiles, die keine eigene Gemeinde umfasst; sie wird von der Kommune und Gemeinde Cabo de Hornos (ehemals Navarino, Regierungssitz in Puerto Williams) aus verwaltet. Die Gemeinschaft dieser beiden Kommunen wird Cabo de Hornos y Antártica genannt.
Die Kommune ist in zwei Zensusdistrikte geteilt, Piloto Pardo und Tierra O’Higgins. Offizieller Hauptort ist Puerto Covadonga (ziviler Name der Bernardo-O’Higgins-Station); die einzige nennenswerte tatsächliche zivile Ansiedlung ist jedoch Villa Las Estrellas auf der Isla Rey Jorge (King George Island) mit 80 permanent am Ort lebenden chilenischen Einwohnern und diversen zivilen Infrastruktureinrichtungen (Schule, Krankenhaus, Geschäfte etc.).
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