Amt Neumünster
ehemalige, übergemeindliche Verwaltungseinheit im Herzogtum Holstein / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Das Amt Neumünster ist eine ehemalige übergemeindliche Verwaltungseinheit im Herzogtum Holstein. Das Amt entwickelte sich seit dem 16. Jahrhundert aus dem Kirchspiel Neumünster. Es bestand eindeutig vom Kirchspiel getrennt von 1749 bis 1867.
Das Amt Neumünster umfasste den damaligen Marktflecken Neumünster und mehrere umliegende Dörfer. Im Norden grenzte es an das Amt Bordesholm. Zusammen mit Bordesholm und dem Amt Kiel bildete das Amt Neumünster ein zusammenhängendes Gebiet, das bei der Landesteilung von 1544 gemeinsam an das Herzogtum Schleswig-Holstein-Gottorf kam.
Das Amt hatte als Funktionsstellen Amtmann, Amtsverwalter, Hausvogt und Aktuar, die in Neumünster wohnten. Der bekannteste Amtmann war Caspar von Saldern. Im Amt Neumünster galten vor Gericht die „Neumünsterschen Kirchspielsgebräuche“.
Im Landesarchiv Schleswig-Holstein ist ein vergleichsweise gut erhaltener Archivbestand von 1508 bis 1867 verfügbar.