Amt Geisa
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Das Amt Geisa, auch Geisaer Amt oder Amt Rockenstuhl genannt, war eine territoriale Verwaltungseinheit des geistlichen Fürstentums Fulda. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurde das geistliche Fürstentum aufgelöst und an Friedrich Wilhelm von Oranien-Nassau übergeben, bis 1806 Napoleon I. das Gebiet annektierte. 1810 wurde es Teil des Großherzogtums Frankfurt.
Auf dem Wiener Kongress 1815 wurde die Provinz Fulda aufgelöst, wodurch das Amt Geisa 1815 an das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach abgegeben wurde.
Bis zur Verwaltungs- und Gebietsreform des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach im Jahr 1850 und der damit verbundenen Auflösung bildete es als Amt den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge.