Amt Fischberg
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Das Amt Fischberg, später auch Amt Dermbach genannt, war eine territoriale Verwaltungseinheit, welche ursprünglich zum geistlichen Fürstentum Fulda gehörte. Es war zeitweise an die Grafschaft Henneberg verlehnt.
Nach dem Aussterben der Grafen von Henneberg 1583 kam das Amt unter gemeinsame Verwaltung der albertinischen und ernestinischen Wettiner. Aufgrund von Besitzansprüchen des Klosters Fulda war das Amt seit 1707 ganz unter klösterlicher Verwaltung und wurde 1764 zwischen Fulda und dem Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach geteilt. Ab 1815 gehörte es ganz zum Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Bis zur Verwaltungs- und Gebietsreform des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach im Jahr 1850 und der damit verbundenen Auflösung bildete es als Amt den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge.