Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
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Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises. Es heißt „allgemein“, weil es für alle Personen in seinem Geltungsbereich, im Gegensatz zum gemeinen Recht, einheitlich und verbindlich gilt. „Bürgerliches Recht“ bedeutet nach § 1 ABGB, dass das ABGB die „Privat-Rechte und Pflichten der Einwohner des Staates unter sich“ regelt.
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Zum liechtensteinischen Gesetz (ebenfalls ABGB abgekürzt) siehe Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (Liechtenstein).
Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten | |
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Titel: | Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch |
Langtitel: | Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch für die gesammten deutschen Erbländer der Oesterreichischen Monarchie |
Abkürzung: | ABGB |
Typ: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Republik Österreich |
Rechtsmaterie: | Zivilrecht |
Fundstelle: | JGS Nr. 946/1811 in ALEX |
Datum des Gesetzes: | 1. Juni 1811 |
Inkrafttretensdatum: | 1. Jänner 1812 |
Letzte Änderung: | BGBl. I Nr. 33/2024 |
Gesetzestext: | ABGB i.d.g.F. im RIS |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
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