Allgemeine Deutsche Wechselordnung
Reichsgesetz von 1849, Bundesgesetz 1869 / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Allgemeine Deutsche Wechselordnung (ADWO) war eine Vereinheitlichung des Wechselrechts in Deutschland und von 1849 bis 1933 in Kraft. Zunächst wurde sie 1849 als Reichsgesetz von der Frankfurter Nationalversammlung beschlossen und blieb deren einziges Gesetz auf dem Gebiet des Zivilrechts. Ab 1869 übernahm der Norddeutsche Bund sie als Bundesgesetz, so dass sie Reichsgesetz im Deutschen Kaiserreich wurde. Sie regelte deutschlandweit die Bestimmungen mit Blick auf den Wechsel, die Rechte von Schuldnern und Gläubigern.