Ökosteuer (Deutschland)
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Mit dem Begriff Ökosteuer wird eine Reihe steuerpolitischer Maßnahmen bezeichnet, die mit dem „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“ beschlossen wurden. Der Begriff bezeichnet mittlerweile im allgemeinen Sprachgebrauch vor allem Steuern, die auf dem Verbrauch von Energie lasten. Im Rahmen des Gesetzes wurde, abgesehen von der Stromsteuer, keine neue Steuer eingeführt, sondern es wurden bestehende Steuergesetze so umgestaltet, dass sie Lenkungswirkung im Sinne des Umweltschutzes entfalten, zum einen durch Erhöhung der Mengensteuern auf den Energieverbrauch bzw. auf umweltschädliches Verhalten, zum anderen durch Vergünstigungen für den Einsatz effizienterer oder emissionssenkender Techniken. Ziel war es unter anderem, durch Umweltschädigung entstehende externe Kosten (beispielsweise Folgekosten der globalen Erwärmung oder Gesundheitsschäden durch Verbrennung fossiler Energieträger) zu internalisieren und damit eine Kostenwahrheit herzustellen.
Das Konzept der Ökosteuern, auch Umweltsteuern genannt, wurde Anfang der 1980er-Jahre vom Schweizer Ökonom Hans Christoph Binswanger entwickelt und verbindet zwei Ansätze:
- Besteuerung des knappen Gutes Energie mit dem Ziel der Steigerung der Energieeffizienz,
- Verbreiterung der Basis für die Finanzierung der sozialen Sicherung.
Ökosteuern als wirtschaftspolitisches Instrument sind – unabhängig von der konkreten Umsetzung – ein Instrumentarium im Rahmen einer Ökosozialen Marktwirtschaft. Diese versteht sich als Weiterentwicklung der Sozialen Marktwirtschaft mit dem Ziel, Umweltschutz mit marktwirtschaftlichen Mitteln durchzusetzen.