Öffentliche Meinung
in einer Gesellschaft vorherrschende Urteile zu Sachverhalten / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt die Meinung der Öffentlichkeit. Zum Werk von Walter Lippmann siehe Die öffentliche Meinung (1922).
Als öffentliche Meinung (Lehnübersetzung von französisch opinion publique[1]) bezeichnet man abgrenzend zur Meinung des Einzelnen die in einer Gesellschaft vorherrschenden Urteile zu Sachverhalten.[1] Der Begriff etablierte sich seit der Aufklärung. Eine eindeutige Definition gibt es im Deutschen nicht; so finden sich in ähnlicher, aber nicht synonymer Bedeutung die Begriffe allgemeine Meinung, Bevölkerungsmeinung, Urteil der Öffentlichkeit oder veröffentlichte Meinung.[1][2]