Wiederaufnahme des Verfahrens
Wiederholung oder neuerliches Aufrollen eines gerichtlichen/behördlichen Verfahrens, das zuvor eingestellt worden war / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Unter Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Wiederholung oder das neuerliche Aufrollen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu verstehen, das zuvor bereits mit einer rechtskräftigen Entscheidung beendet worden war.