Wahlbeamter
gewählter leitender Beamter, z. B. Oberbürgermeister oder Landrat / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Ein Wahlbeamter ist ein leitender Beamter einer Gemeinde, Stadt, eines Landkreises oder sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, der durch Wahl berufen wird.