Verkehrsteilnehmer
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Verkehrsteilnehmer (VT) im straßenverkehrsrechtlichen Sinne ist, wer öffentliche Wege, Straßen und Plätze im Rahmen des Gemeingebrauchs benutzt. Es ist unerheblich, ob die Teilnahme bewusst erfolgt, auch eine versehentliche Teilnahme ist somit möglich. Dabei ist ein verkehrserhebliches Verhalten, das Einwirken auf einen Verkehrsvorgang, die Voraussetzung, um Verkehrsteilnehmer sein zu können.
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Verkehrsteilnehmer finden sich auch im Zusammenhang mit dem Luftverkehr und dem Schiffsverkehr.