Territorialheer
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Dieser Artikel behandelt einen Teilbereich der Bundeswehr, zum allgemeinen Gebrauch des Begriffs siehe Territorialarmee.
Das Territorialheer war ein Teilbereich des Heeres der Bundeswehr, der für die territoriale Verteidigung zuständig war.
In Abgrenzung zum Feldheer sollte das Territorialheer auch im Verteidigungsfall weiterhin national geführt werden. Es bestand im Gegensatz zum Feldheer größtenteils aus nicht aktiven Truppenteilen, die erst im Verteidigungsfall durch Einberufung von Reservisten aufwuchsen. Ein Teilbereich des Territorialheeres war die Heimatschutztruppe.