Schweizer Truppen in französischen Diensten für die Königshäuser Bourbon 1814–1830 und Orléans 1830–1848
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Von 1814 bis 1830 waren erneut sieben Schweizer Truppen in französischen Diensten für die Bourbonen der Restauration im Einsatz, als Leibgarde sowie als königliche Haus- und Schutztruppen. Teile davon bildeten in der Folge den Kern der Fremdenlegion des Hauses Orléans.
Die Tagsatzung hatte 1814, nach der ersten Verbannung von Napoleon (Elba), die Schweizer Truppen in französischen Diensten von ihrem Eid entbunden und dem wieder eingesetzten König Ludwig XVIII. aus dem Haus Bourbon unterstellt. Die kurzzeitige Rückkehr Napoleons an die Macht im folgenden Jahr veranlasste die Tagsatzung zum Abzug der vier Bataillone und zwang Ludwig XVIII. vorübergehend zur Flucht nach Gent. Er hatte 1814, bereits vorher, die Königliche Schweizergarde nach dem Vorbild der Hundertschweizer der Valois wiedererrichtet. Sie begleitete ihn 1815 nach Belgien und, drei Monate später, nach der endgültigen Verbannung Napoleons (St. Helena), wieder zurück nach Paris. 1816 schloss er mit den Kantonen eine Kapitulation auf 25 Jahre für sechs Schweizer Truppen ab, die er 1823 bei der Invasion von Spanien (im Auftrag der Heiligen Allianz) einsetzte. Während der Julirevolution von 1830 beschützten sie unter schwersten Verlusten seinen Nachfolger Karl X., den letzten Bourbonen auf dem französischen Thron. Sie wurden daraufhin von der Eidgenossenschaft endgültig abberufen.
Nach ihrer Auflösung bildeten Teile davon die Basis für die neu gegründete französische Fremdenlegion des Bürgerkönigs Louis-Philippe I., Nachfolger von Karl X. aus dem Haus Orléans und letzter König der Franzosen.
1815 war auch das Jahr, in dem der Wiener Kongress die Grenzen der heutigen Schweiz festlegte und die Eidgenossen mit dem Bundesvertrag die erste eigenständige Verfassung in Kraft setzten. Sie wurde 1848 von der Bundesverfassung der Schweiz von heute abgelöst, in deren Rahmen die Schweizer Truppen in fremden Diensten schrittweise abgeschafft wurden.
Schweizer Truppen in fremden Diensten hiess der von Behörden der Schweizer Eidgenossenschaft mit Staatsverträgen geregelte Solddienst von geführten, ganzen Truppenkörpern im Ausland.
Diese Verträge enthielten ein Kapitel, das die militärischen Angelegenheiten regelte: die sogenannte Kapitulation (oder Privatkapitulation, wenn einer der Vertragspartner ein privater Militärunternehmer war).