Offizialmaxime
Prozessmaxime, die besagt, dass die Strafverfolgung grundsätzlich dem Staat obliegt. / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die strafprozessuale Offizialmaxime (auch Offizialprinzip) ist eine Prozessmaxime, die besagt, dass die Strafverfolgung grundsätzlich dem Staat bzw. den staatlichen Behörden, also der Staatsanwaltschaft, obliegt, und nicht dem Verletzten. Gegensatz ist die Dispositionsmaxime.