Münzvertrag
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Weitere Quellen, neben der Literatur
Ein Münzvertrag oder eine Münzkonvention ist eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen mehreren Münzständen (bzw. Münzherren), die ihr Münzrecht nach vereinheitlichten Grundsätzen ausüben. Der Zusammenschluss dieser Vertragspartner wird auch Münzverein genannt. Werden diese Verträge zwischen Staaten geschlossen, sind sie völkerrechtliche Verträge. Bis in das 19. Jahrhundert hinein hatten aber auch Gebietskörperschaften das Münzrecht inne, denen keine Staatsqualität zukam. Auch solche Städte oder Landschaften konnten Vertragspartner von Münzverträgen sein.