Leistung (Recht)
bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Leistung (Recht)?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
ZEIGE ALLE FRAGEN
Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet. Die Rechtswissenschaft unterscheidet daher zwischen der Leistung im schuldrechtlichen und der Leistung im bereicherungsrechtlichen Sinne. Das Umsatzsteuerrecht verwendet einen eigenständigen Leistungsbegriff.