Landgericht Berlin
Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Berlin / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt das 2024 in das Landgericht Berlin I und Landgericht Berlin II geteilte Gericht in Berlin. Zu anderen ehemaligen Gerichten siehe Landgericht Berlin I (Preußen), Landgericht Berlin II (Preußen) und Landgericht Berlin III.
Das Landgericht Berlin war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Berlin in der Littenstraße im Ortsteil Mitte. Es bestand aus drei Baukomplexen im gesamten Stadtgebiet, die zu unterschiedlichen Bauetappen gehören. Es war mit über 900 Mitarbeitern das größte Landgericht Deutschlands und nach dem Amtsgericht München eines der größten deutschen Gerichte. Es wurde zum 1. Januar 2024 in zwei eigenständige Landgerichte aufgeteilt, das Landgericht Berlin I für Strafsachen und das Landgericht Berlin II für Zivilsachen.