Inländer
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Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Inländern im Sinne der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und anderer rechtlicher Regelungen. Für die Spirituose siehe Inländer-Rum.
Als Inländer werden je nach Kontext natürliche Personen, juristische Personen oder auch Wirtschaftseinheiten bezeichnet, die bestimmte Zugehörigkeitskriterien in Bezug auf ein Territorium erfüllen. Ein Kriterium ist dabei stets eine gewisse, kontextabhängige, örtliche Zugehörigkeit.