Hochschulpolitik der Europäischen Union
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Die Hochschulpolitik der Europäischen Union umfasst alle Handlungen und Bereiche der Europäischen Union, die sich auf die nationalen Bildungssysteme im Hochschulbereich beziehen. Neben der Europäischen Union spielt in der europäischen Bildungspolitik insbesondere auch der Europarat eine bedeutende Rolle.
Mit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages am 1. November 1993 erhielt die Europäische Union, deren Handlungsrahmen dem Subsidiaritätsprinzip unterliegt, erstmals eine eigenständige Kompetenz in der Kultur- und Bildungspolitik.