Freiverkehr
nicht zum regulierten Börsenhandel zugelassene Wertpapiere / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt ein Börsensegment. Für die zollrechtliche Bedeutung siehe Freiverkehr (Zollrecht).
Der Freiverkehr ist ein bestimmter Rechtsbegriff im Börsenwesen, der alle Wertpapiere umfasst, die nicht zum Börsenhandel im regulierten Markt zugelassen sind.