Bundesgerichtshof (Österreich)
höchstes Gericht Österreichs im diktatorischen Ständestaat 1934–1938 / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Bundesgerichtshof (BGH) war im austrofaschistischen österreichischen Ständestaat von 1934 bis 1938 das Höchstgericht. Er wurde 1934 als Nachfolger der aufgelösten Höchstgerichte Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof eingerichtet und hatte im Gegensatz zu seinen Vorgängergerichten keine Befugnis mehr, die Regierungsgesetzgebung zu kontrollieren.