Anschaffung
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Anschaffung ist im Steuerrecht ein entgeltliches Rechtsgeschäft, bei dem ein Wirtschaftsgut von einem anderen Rechtssubjekt erworben wird. Pendant ist die Veräußerung.
Anschaffung ist im Steuerrecht ein entgeltliches Rechtsgeschäft, bei dem ein Wirtschaftsgut von einem anderen Rechtssubjekt erworben wird. Pendant ist die Veräußerung.